1. Teilnahme: |
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Taimba bietet die Möglichkeit einmal, bzw. zweimal pro Woche zu den vereinbarten Zeiten 45, 60 min bzw. 75 min. am Tanzunterricht im Ballettsaal in der Tanzschule - Finkenburg, Domstraße 23. - teilzunehmen. Der Vertrag ist personengebunden und nicht übertragbar. Das Versäumen von Unterrichtseinheiten führt nicht zu einer Minderung der Kursgebühr. Für versäumte Unterrichtseinheiten kann kein Ersatz angeboten werden. Ist dem Kursteilnehmer durch Krankheit oder Schwangerschaft die Teilnahme an den Kursen für längere Zeit nicht möglich, so ruht die Mitgliedschaft für diesen Zeitraum. Dies gilt für Ausfallzeiten ab einem Monat. Als Nachweis ist ein ärztliches Attest zu erbringen. Bei Erkrankung der Kursleiterin fällt der Unterricht aus. In diesem Fall entfallen die Kursgebühren für die ausgefallenen Stunden. Änderung des Kursangebotes und der Termine bleiben vorbehalten. Der Aufenthalt in den Räumen der Tanzschule geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden die nicht von Taimba zu verantworten sind, wird jede Haftung ausgeschlossen. Eltern haften für ihre Kinder. Den Weisungen der Kursleiterin ist Folge zu leisten. Wenn im gegenteiligen Fall Personen - oder Sachschäden entstehen ist auch hier jede Haftung ausgeschlossen Für die Garderobe und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. |
2. Aufsichtspflicht: |
Minderjährige Kursteilnehmer werden während des Unterrichts von einer Diplom - Tanzpädagogin betreut. Die Verantwortung für die Zeit vor und nach dem Unterricht kann nicht übernommen werden. Das schließt auch das Holen und Bringen des Teilnehmers mit ein. |
3. Kündigung: |
Die Vertragsdauer ist unbefristet. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten jederzeit beiderseits möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. |
4. Zahlungsverkehr |
Das festgelegte Honorar versteht sich pro Person inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und Gema, wenn nicht anders vereinbart. Die Taimba wird zum Einzug des monatlichen Beitrages ermächtigt. Der Beitrag ist nach Ablauf des jeweiligen Monats bis zum 3. Werktages des Folgemonats fällig, auch wenn keine Teilnahme am Unterricht erfolgt und in Ferienzeiten. Kosten die der Taimba durch Rückgabe der Lastenschrift entstehen, werden vom Vertragspartner in voller Höhe ersetzt. Wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. |
Kontoinhaber:........................................................... Kontonummer:.......................................................... Bankleitzahl:............................................................. Kreditinstitut:............................................................ |
5. Unterrichtszeiten |
Der Unterricht findet ganzjährig, mit Ausnahme der Weihnachts - Oster - und Sommerferien, statt. Hierbei werden die Ferientermine des Freistaates Thüringen zugrundegelegt. |
6. Datenschutz |
Die im Vertrag enthaltenen Daten werden intern verwendet, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. |
7. Urheberrechte |
Die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Choreographien sind geistiges Eigentum von Taimba. Weitergabe der erworbenen Kenntnisse an Dritte verletzt Urheberrecht und kann eine straf - und zivilrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. |
8. Bonussystem |
Wird ein neuer Kursteilnehmer von einem Kursteilnehmer mit bestehendem Vertrag geworben, so wird dem Werbenden dies mit einer Freistunde pro neuem Teilnehmer vergütet. Der Betrag der Überweisung verringert sich entsprechend. |
9.Änderungen |
Änderungen, wie andere Unterrichträume, Zeiten und Termine, die nach Vertragsabschluss wirksam werden, können nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden, ohne ihn ungültig zu machen. |
10. Besondere Vereinbarungen |
Hier können Vereinbarungen getroffen werden, die auf den betreffenden Kursteilnehmer massgeschneidert sind.
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